Psychische Gesundheit

Nach unserer Zusammenarbeit

  • liegt die nach Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6) vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bei der Arbeit vor
  • wissen Sie und Ihre Mitarbeiter, was Ihre Mitarbeiter motiviert, fördert und stärkt
  • wissen Sie und Ihre Mitarbeiter, was Ihre Mitarbeiter ermüdet und überfordert
  • können Sie eine Überlastung der Beschäftigten vermeiden und motivierende Herausforderungen bewusst erleben
  • kennen Sie und Ihre Mitarbeiter die eigenen Stärken und im Unternehmen bereits vorhandene Kompetenzen

Der Weg

  • nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorgespräch zur Vorbereitung der Ermittlungen
  • Ermittlung der psychischen Gesundheit durch strukturierte Einzel- und Gruppenbefragungen
  • konkrete Empfehlungen zur Förderung der psychischen Gesundheit in Ihrem Unternehmen
  • Workshops zu speziellen Themen. Zum Beispiel:
    • Stressmanagement
    • Achtsamkeit im Berufsalltag

Ich freue mich darauf, dieses wichtige Thema mit Ihnen anzugehen!