Psychische Gesundheit
Nach unserer Zusammenarbeit
- liegt die nach Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6) vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bei der Arbeit vor
- wissen Sie und Ihre Mitarbeiter, was Ihre Mitarbeiter motiviert, fördert und stärkt
- wissen Sie und Ihre Mitarbeiter, was Ihre Mitarbeiter ermüdet und überfordert
- können Sie eine Überlastung der Beschäftigten vermeiden und motivierende Herausforderungen bewusst erleben
- kennen Sie und Ihre Mitarbeiter die eigenen Stärken und im Unternehmen bereits vorhandene Kompetenzen
Der Weg
- nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorgespräch zur Vorbereitung der Ermittlungen
- Ermittlung der psychischen Gesundheit durch strukturierte Einzel- und Gruppenbefragungen
- konkrete Empfehlungen zur Förderung der psychischen Gesundheit in Ihrem Unternehmen
- Workshops zu speziellen Themen. Zum Beispiel:
- Stressmanagement
- Achtsamkeit im Berufsalltag
Ich freue mich darauf, dieses wichtige Thema mit Ihnen anzugehen!